Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen dem Anhängerverleih Blumöhr, Inh. Sebastian Blumöhr, Taunusstraße 25, 63633 Birstein (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Mieter.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von Anhängern einschließlich gegebenenfalls vereinbartem Zubehör.
Der Anhänger wird dem Mieter in verkehrssicherem und technisch einwandfreiem Zustand übergeben.
Die Mietdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.
Der Anhänger ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, gereinigt und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene 24-Stunden-Einheit eine Zusatzgebühr gemäß Mietvertrag berechnet.
Der Mietpreis sowie eine mögliche Kaution werden individuell im Mietvertrag vereinbart.
Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet, sofern keine Ansprüche bestehen.
Der Anhänger darf ausschließlich gemäß den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben des Mietvertrages genutzt werden.
Untersagt sind insbesondere:
Überladung oder unsachgemäße Nutzung
Nutzung durch nicht berechtigte Personen
Weitervermietung oder Überlassung an Dritte
Transport gefährlicher Stoffe ohne ausdrückliche Genehmigung
Nutzung im Ausland ohne vorherige Zustimmung des Vermieters
Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.
Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger sorgfältig zu behandeln und vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit zu prüfen.
Etwaige Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Anhänger ist gegen Diebstahl zu sichern und sachgemäß abzustellen.
Die Anhänger sind Haftpflichtversichert bzw. teils Teilkasko und Vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 500€. Genaue Daten im jeweiligen Mietvertrag.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit, Überladung, unzureichende Ladungssicherung oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften entstehen.
Im Falle von Verlust, Diebstahl oder Totalschaden haftet der Mieter bis zu einem Betrag von 500 €.
Für die transportierte Ladung sowie für Fahrzeuge oder Güter übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Bei Unfall, Diebstahl oder Vandalismus ist unverzüglich die Polizei zu informieren.
Ein Schuldanerkenntnis gegenüber Dritten darf nicht abgegeben werden.
Der Vermieter ist umgehend zu benachrichtigen. Ein Schadenprotokoll ist zu erstellen.
Der Anhänger ist gereinigt und im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben.
Fehlende, beschädigte oder stark verschmutzte Teile werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und -erfüllung verarbeitet.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Gelnhausen.